Meine Tätigkeit erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des Strafrechts. In einem persönlichen Gespräch können Ihre Fragen geklärt werden.

Rechtsgebiete

​Meine Tätigkeit erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des Strafrechts.

Meine Tätigkeit erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des Strafrechts. Im Folgenden möchte ich einige Beispiele erläutern. Sollten Sie unsicher sein, ob auch das Sie betreffende Rechtsgebiet von mir bearbeitet wird, zögern Sie nicht mich zu kontaktieren. In einem persönlichen Gespräch können Ihre Fragen geklärt werden. 

  • Kapitalstrafrecht – wenn Ihnen oder einem Ihrer Angehörigen vorgeworfen wird, einen Menschen getötet zu haben oder Sie versucht haben sollen, eine andere Person zu töten, vertrete ich Ihre Interessen von Beginn des Ermittlungsverfahrens bis hin zur möglichen Revision nach einem Urteilsspruch.
  • Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) – wenn Ihre Wohnung/Ihr Haus aufgrund eines Beschlusses durchsucht worden ist, prüfe ich diesen auf Rechtsfehler und betreue Sie rechtlich im weiteren Ermittlungs- und Strafverfahren.
  • Sexualdelikte sind auf beiden Seiten – sowohl der Verteidigung als auch der Opfer/Nebenklagevertretung  ein Gebiet, welches mit viel Erfahrung und Sensibilität bearbeitet werden muss – genau hier liegen meine Stärken.
  • Jugendstrafrecht – wenn Jugendliche und Heranwachsende eine Straftat begehen, müssen durch die Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte bestimmte Vorschriften nach dem JGG (Jugendgerichtsgesetz) eingehalten werden. Dies wird mit meiner Hilfe sichergestellt.
  • Alkohol am Steuer / Unfallflucht – die Zahl der Unfallfluchten ist in den letzten Jahren stark angestiegen, so dass die Ermittlungsbehörden und Gerichte bei diesem Vorwurf keinen Spaß verstehen. Das frühe Einschalten eines Strafverteidigers ist daher besonders wichtig, um den Entzug der Fahrerlaubnis zu verhindern.
  • Überhöhte Geschwindigkeit oder verbotswidriges Telefonieren am Steuer. Die Liste an Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldtatbestände ist lang. Insbesondere im Verkehrsrecht kommt es immer wieder zu Sanktionen der Ordnungsbehörden bei Verkehrsvergehen. Bei mir finden Sie Hilfe und Rat, um am Ende die bestmögliche Lösung zu erreichen.

Brauchen Sie meine Hilfe?

In einem persönlichen Gespräch erörtern wir gemeinsam die rechtliche Situation, das richtige Verhalten gegenüber Behörden (z.B. Polizei und Staatsanwaltschaft) sowie weitere Vorgehensweisen. In vielen Fällen ist schnelles und vor allem richtiges Handeln gefragt.

Nehmen Sie Kontakt auf

Deborah Weinert
Rechtsanwältin | Fachanwältin für Strafrecht

Büro Herford
Berliner Straße 22
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Tel.: 05221 - 176610
E-mail: d.weinert@thuener-weinert.de

Büro Detmold
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